Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung ab 01.Jänner 2025
Arbeiter für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ab 01.01.2025
Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, gültig ab 01.01.2025
wöchentlich
monatlich
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt